Rechtsprechung
VGH Hessen, 15.08.2013 - 10 A 1255/13.Z |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 Abs 1 BAföG, § 2 Abs 2 BAföG, § 2 Abs 3 BAföG, § 5 Abs 4 BAföG, § 5a S 1 BAföG
Ausbildungsförderung/Berücksichtigung von Auslandssemestern - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Förderungsrechtliche Wertung der Ausbildungszeit im Ausland als Teil des Studiums im Inland bei verpflichtendem Auslandsaufenthalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Im Ausland verbrachte Studienzeiten im Fach "Romanische Philologie" zählen förderungsrechtlich als Fachsemester
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Im Ausland verbrachte Studienzeiten im Fach "Romanische Philologie" zählen förderungsrechtlich als Fachsemester
Verfahrensgang
- VG Gießen, 21.02.2013 - 3 K 1137/12
- VGH Hessen, 15.08.2013 - 10 A 1255/13.Z
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 100
- DÖV 2014, 92
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.12.1997 - 5 C 3.96
Gleichwertigkeit der Ausbildungsstätte bei Auslandsausbildung.
Auszug aus VGH Hessen, 15.08.2013 - 10 A 1255/13
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 4. Dezember 1997 - 5 C 3/96 - (BVerwGE 106, 1 ff. = juris, Rdnrn. 14 ff.) entschieden, dass im Ausland verbrachte Ausbildungszeiten dann Fachsemester sind und als solche für § 48 Abs. 1 Satz 1 BAföG zählen, wenn diese Ausbildungszeiten förderungsrechtlich als Ausbildung zu berücksichtigen sind und die im Ausland betriebene Ausbildung im Inland in derselben Fachrichtung fortgesetzt wird.Hierbei ist die Anrechenbarkeit von Ausbildungszeiten und Leistungsnachweisen ein gewichtiges Indiz für die Gleichwertigkeit (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1997 - 5 C 3/96 -, juris, Rdnr. 15).
Die Berechnung der Fachsemester im Falle einer Ausbildung im Ausland ist nicht von einer besonderen Semesteranrechnungsentscheidung abhängig, sondern bemisst sich allein nach der im Ausland verbrachten Ausbildungszeit (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1997 - 5 C 3/96 - juris, Rdnr. 17).
- BVerwG, 04.12.1997 - 5 C 28.97
Anrechnung von ausländischen Ausbildungszeiten oder Leistungsnachweisen;; …
Auszug aus VGH Hessen, 15.08.2013 - 10 A 1255/13
Förderungsrechtlich als Ausbildung zu berücksichtigen sind Auslandsausbildungszeiten dann (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1997 - BVerwG 5 C 28.97 - BVerwGE 106, 5 ff. = juris, Rdnrn. 18 ff., m.w.N.), wenn und soweit der Auszubildende dort eine auf die Qualifikation zu einem Beruf ausgerichtete Ausbildung betrieben hat und die ausländische Ausbildungsstätte einer inländischen Ausbildungsstätte nach Zugangsvoraussetzungen, Art und Inhalt der Ausbildung sowie dem vermittelten Ausbildungsabschluss "vergleichbar" ist, was jedenfalls dann der Fall ist, wenn die Ausbildungsstätte einer in § 2 Abs. 1 und 2 BAföG bezeichneten oder nach § 2 Abs. 3 BAföG bestimmten Ausbildungsstätte im Sinne von § 5 Abs. 4 BAföG "gleichwertig" ist. - VG Frankfurt/Oder, 03.03.2010 - 6 K 82/07
Ausbildungsförderung: Berücksichtigung der Zeit einer Auslandsausbildung
Auszug aus VGH Hessen, 15.08.2013 - 10 A 1255/13
Förderungsrechtlich handelte es sich bei den beiden Auslandssemestern nicht um Urlaubssemester, denn das von der Klägerin absolvierte Auslandsstudium war Teil ihrer mithin fortgesetzten und nicht unterbrochenen Ausbildung (vgl. auch VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 3. März 2010 - 6 K 82/07 - juris, Rdnrn. 13 ff.; Rothe/Blanke, BAföG, Stand: 35. Ergänzungslieferung, April 2012, Rdnrn. 5.3.6 und 5.4 zu § 48;… Ramsauer/Stall-baum/ Sternal, BAföG, Kommentar, 4. Auflage, 2005, Rdnr. 4 zu § 5a, Rdnr. 16 zu § 7 und Rdnr. 2 zu § 15a).
- VG Frankfurt/Main, 02.03.2020 - 3 K 1962/17
Ausbildungsförderung für Auslandsaufenthalt
Die Klägerin nimmt weiterhin Bezug auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 15.08.2013 - 10 A 255/13 Z -, NVwZ-RR 2014, 100 [L] und führt aus, dass im Fall des Studiums der Rechtswissenschaften mit dem Abschlussziel erste Staatsprüfung die im Ausland erworbenen Leistungspunkte weder auf den staatlichen Prüfungsteil noch auf den universitären Schwerpunkt angerechnet werden könnten.Nichts anderes ergibt sich aus der von der Klägerin angezogenen Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 15.08.2013 - 10 A 1255/13.Z -, Juris).